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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 29.03.2004:

"Was springt für die Schule dabei raus?"

Unterschiedliche Modelle sollen Schulen zu mehr Autonomie verhelfen
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Großes Interesse auf der Tagung des DIPF
Quelle: DIPF

Mit so viel Andrang hatten die Veranstalter nicht gerechnet. Der Seminarraum 251 in der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt war mit weit über hundert Teilnehmern bis auf den letzten Platz besetzt. Die Veranstaltung am 23. März zeigte deutlich, wie weit oben das Thema auf  der Agenda der Bildungspolitik steht. Viele Bundesländer trauen sich schon jetzt vorsichtig, die Schulen mittels Leistungs- und Zielvereinbarungen, Freiräumen in der Personalpolitik und einem finanziellen Budget vorsichtig von der Leine zu lassen. Bislang geschieht dies alles im Rahmen der bestehenden Ordnung, die Schulen als "nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts" einordnet. Die Frage ist, ob weniger staatliche Gängelung aber auch eine neue Rechtsform für die Schulen voraussetzt - zum Beispiel als GmbH, Verein oder Stiftung. Prof. Dieter Sterzel von der Uni Oldenburg, ein Experte für Privatisierungen im öffentlichen Bereich, erteilte fast allen Modellen auf der Tagung eine Absage, weil Kernbereiche der Schulhohheit vom Staat aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht abgegeben werden könnten. "So sind dem Gestaltungsspielraum Schranken gesetzt", erklärte der emeritierte Juraprofessor dem Publikum.

Grenzen und Spielräume der Autonomie von Schulen
Spielräume für Autonomie seien aber vorhanden, wenn man die "rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts" in Erwägung ziehe. Diese biete sich deshalb als neue Heimat der Schulen an, weil sie demokratisch legitimierte Amtsträger an ihrer Spitze habe, eine zwingende rechtliche Voraussetzung auch für Schulen, andererseits aber kaufmännisch wie eine GmbH geführt werden könnte und so ein hohes Maß an Eigenverantwortung biete. Dieser Rahmen trage auch der Entwicklung eines eigenen pädagogischen Profils Rechnung. Vieles ist zwar denkbar, aber eben nicht machbar, weil die meisten Rechtsformen gefährlich nahe an Verfassungsgrundsätzen oder dem Beamtenrecht entlangschrammen. Besonders die GmbH kollidiert mit dem Grundgesetz, den Länderverfassungen, dem Beamtenrecht, dem Dienstaufsichtsrecht und dem Steuerrecht. Für Regierungsdirektor Jens Popken aus Kiel ist die GmbH deshalb ein unrealistisches Modell: "Es müssten viele Gesetze geändert werden, um eine Schule in eine GmbH umzuwandeln". Für Juraprofessor  Sterzel klaffen Welten zwischen Wunsch und Wirklichkeit, denn "politische Wunschprogramme können nicht an der Verfassung vorbei realisiert werden".

Veranstalter Prof. Hermann Avenarius gab sich optimistisch, was die Möglichkeit alternativer Rechtsformen für Schulen betrifft: "Die Staatlichkeit von Schule funktioniert nicht mehr. Wir müssen nach Alternativen Ausschau halten unter Wahrung des demokratischen Prinzips, der Schulaufsicht, der Grundrechte und der Chancengleichheit. Und juristische Vorgaben schließen dies nicht aus".

Hamburger Berufsschulen gemeinsam in einer Stiftung?
In Hamburg zum Beispiel sollen alle Berufsschulen in einer Stiftung zusammengefasst werden. Zwar existiert das Modell erst auf dem Reißbrett, doch die Chancen für eine Realisierung stehen nicht schlecht. Allerdings zeigt Juraprofessor Sterzel dem Hamburger Modell ebenfalls die rote Karte. Verfassungsrechtlich sei dieses Modell bedenklich und zudem eine "subkutane Privatisierung", weil im Kuratorium neben acht Staatsvertretern und zwei Gewerkschafter sage und schreibe acht Arbeitgeber sitzen würden.

Oberregierungsrätin Anke Pörksen aus Hamburg widersprach seiner Kritik. Sie erklärte dem Publikum, dass die Zusammensetzung des Kuratoriums und die Stimmmacht der einzelnen Vertreter nicht deckungsgleich seien. Auch sei die Präsenz der Arbeitgeberseite in einem Kuratorium für Berufsschulen grundsätzlich nicht gerade abwegig. Darüber hinaus kann sie die verfassungsrechtlichen Bedenken Dieter Sterzels nicht teilen, schließlich habe man selbst ein juristisches Gutachten eingeholt, das zu einem anderen Ergebnis gekommen sei. Doch der Oldenburger Juraprofessor Sterzel zweifelt an dem Gesamtkonzept in Hamburg: Die Zusammenfassung aller Berufsschulen bringe vielleicht eine selbstständige Schulverwaltung hervor, aber bestimmt keine selbstständige Schule.

"Public Private Partnership" und die Frage nach der Autonomie
Eine Frage, die sich wie ein roter Faden durch die ganze Tagung zieht. Was bedeutet Schulautonomie eigentlich? Nicht jeder versteht das Gleiche darunter. Die einen sehen die Schule in völliger Eigenregie agieren, für andere ist eine Entlastung der Schulen schon ein Zugewinn an Autonomie. Besonders deutlich wird dies beim Knackpunkt "Public Private Partnership" (PPP). Landrat Peter Walter (CDU), einer der Referenten bei der Tagung des DIPF, betreibt im Kreis Offenbach Outsourcing im großen Stil - ob Krankenhäuser, Stadtverwaltungen oder eben Schulen. Gerade hat er einen Vertrag mit einem privaten Konsortium geschlossen, das die Bewirtschaftung und Sanierung der 88 Schulen im Kreis Offenbach übernimmt. Der Vertrag läuft stolze 15 Jahre, die Kosten für den Kreis sind fix und damit für den Kämmerer planbar. Die aufwendige, aber notwendige Vorarbeit - Sanierungsdaten für alle Schulen zu erfassen und in einer Datenbank verfügbar zu machen - wurde bereits geleistet. Laut Walter spare der Kreis bis zu 30 Prozent an Kosten und sei aufgrund der detaillierten Vertragsgestaltung trotzdem kein Spielball der Wirtschaft: Die Schulen bleiben Eigentum des Kreises, der Kreis hat umfangreiche Informations-, Kontroll- und Eingriffsrechte. Da niemand wissen kann, wie die Schullandschaft in zehn Jahren aussieht, hat Offenbach Neubauten aus dem Vertrag ausgenommen und sich zusichern lassen, über Änderungen der Budgets, Schulschließungen oder Änderung des Sanierungsplans eigenmächtig entscheiden zu können.

Viele Zuhörer waren skeptisch: Was springt für die Schulen dabei raus und wo ist überhaupt die Autonomie, wenn Schulen 15 Jahre lang in einer Zwangsjacke zwischen dem Kreis Offenbach und privaten Unternehmen aufgerieben werden? Schulen, die bislang durch eigenes Engagement zum Beispiel Einsparungen bei Energiesparmaßnahmen und Reinigungsarbeiten realisieren konnten, profitierten bisher davon, indem sie so zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume erarbeiteten. Mit dem Geld konnten zusätzliche Anschaffungen getätigt oder Honorarkräfte finanziert werden. Fraglich ist, ob sich bei PPPs solches Engagement auch in Zukunft für die Schulen auszahlen wird. Landrat Peter Walter kann die Kritik nicht verstehen: "Autonomie ist ja schön und gut, aber was sollen die Schulen denn noch alles machen? Ihnen wird doch auf diese Art eine Herkulesaufgabe abgenommen". Für ihn bedeutet Autonomie jedenfalls nicht, dass Schulleiter nun auch noch Sanierungspläne für ihre Schulen ausarbeiten müssen. Dass "seine" Schulen nun eine Garantie für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und feste Zusagen für die Sanierung haben, ist für ihn schon ein großer Erfolg.

Kein Königsweg in Sicht
Auf der Tagung des DIPF wurden viele Probleme aufgezeigt, Lösungsansätze diskutiert und natürlich neue Fragen aufgeworfen. Eines ist vor allem deutlich geworden: Der Themenkomplex ist vielschichtig und ein Königsweg für die selbstständige Schule zeichnet sich mitnichten ab, Was genau jeweils unter Autonomie verstanden wird und welche Ebene der Selbstständigkeit gemeint ist, muss auch in den kommenden Diskussionen um mehr Selbstständigkeit für Schulen konkretisiert werden.

 

Autor(in): Udo Löffler
Kontakt zur Redaktion
Datum: 29.03.2004
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